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Informationen zur Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 22. Februar 2021

17.02.2021

 

Informationen zur Schul- und Unterrichtsorganisation
ab dem 22. Februar 2021

Wechselmodell

Ab dem 22. Februar besuchen unsere Schüler*innen wieder die Schule, und zwar im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell).

Wir freuen uns, dass wir die in unserem Distanzlernkonzept favorisierte Variante des wöchentlichen Wechsels (Wechsel A/B Woche mit Halbierung der Lerngruppen) nun so umsetzen dürfen, denn mit dieser Variante ist es uns möglich bei gleichzeitiger Absicherung der Notbetreuung auch Präsenzunterricht im größtmöglichen Umfang anzubieten. Grundsätzlich gilt, mindestens 20 Wochenstunden in der Präsenzwoche (d.h. 4 Unterrichtsstunden täglich) je Jahrgangstufe zu organisieren. Solange es uns personell möglich ist, möchten wir jedoch Präsenzunterricht nach dem regulären Stundenplan im wöchentlichen Wechsel anbieten. (Hinweis: Der neue Stundenplan für das 2. Schulhalbjahr kann ab sofort der Homepage entnommen werden)

Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Betroffene Schüler*innen nehmen dann am Distanzlernen teil.

Schüler*innen, die sich in der Distanzlernwoche befinden, werden wie gewohnt freitags die Aufgaben in Wochenplänen zur Verfügung gestellt (in Papierform in der Schule oder Homepage). Die Kontrolle erfolgt in der jeweils darauffolgenden Woche in der Schule. Während des Zu-Hause-Lernens betreuen die Lehrkräfte ihre Kinder bei Bedarf telefonisch. Videokonferenzen können dann aufgrund des parallel laufenden Präsenzunterrichtes in reduzierter Form angeboten werden (Termine in den Wochenplänen ersichtlich).

Wir beginnen mit der A-Woche am 22.02. und mit der B-Woche am 01.03.. In welcher Woche Ihr Kind startet, wird Ihnen durch die Klassenleiterinnen mitgeteilt.

Die Notbetreuung erfolgt in jeder Woche. Hier findet jedoch kein Unterricht durch die Lehrkräfte statt. Die Kinder werden beaufsichtigt und bei der Bearbeitung der Wochenplanaufgaben von sonstigem pädagogischen Personal, Praktikanten und Honorarkräften (Studenten) betreut.

Das Mittagessen können angemeldete Schüler*innen gestaffelt im Speiseraum einnehmen.

Der Hortbesuch ist immer nur für die Kinder möglich, die sich im Präsenzunterricht befinden und für Kinder mit Anspruch auf Notbetreuung.

 

Maßnahmen und Verhaltensregeln bezüglich des Infektionsschutzes

Entsprechend der 6. SARS-COV-2 Eindämmungsverordnung haben wir unseren Hygieneplan/Maßnahmen und Verhaltensregeln aktualisiert (siehe Hygieneplan Homepage)

Hier zusammenfassend die Änderungen:

  • Durch das Wechselmodell ist nun wieder die Möglichkeit gegeben den Abstand einzuhalten, Klassenräume werden dementsprechend eingerichtet
  • Die Schüler*innen wurden in 10 feste Lerngruppen mit räumlicher Trennung in der Schule und auf dem Schulhof eingeteilt. Um die Infektionsmöglichkeiten zu minimieren und ggf. Quarantänemaßnahmen zu erleichtern, sollen sich diese Lerngruppen nicht vermischen

Lerngruppe - Klasse 1 A Woche –  9 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 1 B Woche – 11 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 2 B Woche –   9 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 3 A Woche –   8 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 3 B Woche –  8 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 4 A Woche –  8 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 4 B Woche –  7 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 5 A Woche –  8 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 5 B Woche –  8 Schüler*innen

Lerngruppe - Klasse 6 A Woche – 11 Schüler*innen

+ Notbetreuung Klasse 1/ 2

+ Notbetreuung Klasse 3/ 4

  • Sportunterricht findet nur im Freien statt. Ist dies witterungsbedingt nicht möglich, so werden sporttheoretische Inhalte vermittelt.
  • Im Musikunterricht darf nicht gesungen und auch kein Blasinstrument verwendet werden.
  • Alle Schüler*innen, Lehrkräfte und Besucher*innen sind zum Tragen einer medizinischen Maske im Innen- und Außenbereich der Schule, im Unterricht und im Schülerverkehr verpflichtet.
  • Ausnahmen: 
  • bei Kindern, wenn aufgrund der Passform keine medizinische Maske getragen werden kann, stattdessen dann Alltagsmaske (Erziehungsberechtigte treffen darüber Entscheidung)
  • während des Schulsportes
  • Schüler*innen Klasse 1-4 im Außenbereich
  • Schüler*innen und Lehrkräfte während des Stoßlüftens (im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung kann und soll die Maske dann abgenommen werden)
  • Bei COVID19-typischen Krankheitszeichen (trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen) müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben (Entschuldigung durch Erziehungsberechtigte)
  • Personen, die mit einem nachweislich Erkrankten in einem Hausstand leben oder selbst erkrankt sind, dürfen die Schule nicht betreten.

 

Maßnahmen und Verhaltensregeln bezüglich des Infektionsschutzes

 

Letzte Änderung am Mittwoch, 17. Februar2021 um 14:31 Uhr.
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